ECHA-Ausschuss unterstützt Ethanol in Desinfektionsmitteln – Einstufungsfrage bleibt offen

26. Februar 2026

Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA hat am 23. Februar die Genehmigung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln befürwortet.

Der BPC-Ausschuss unterstützt die weitere Anwendung in den folgenden drei Produktarten:

  • PT 1 (Menschliche Hygiene), d. h. Produkte zur Desinfektion der menschlichen Haut oder Hände, z. B. Händedesinfektionsmittel
  • PT 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind), d. h. Desinfektionsmittel für Oberflächen, Materialien, Geräte oder Wasser ohne direkten Kontakt zu Mensch oder Tier
  • PT 4 (Lebens- und Futtermittelbereich), d. h. Desinfektionsmittel für Oberflächen, Geräte oder Anlagen, die mit Lebensmitteln oder Futtermitteln in Kontakt kommen, z. B. in der Lebensmittelindustrie, in Küchen oder in Melkanlagen

Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, der die Bedeutung von Ethanol bekräftigt, aber der BPC hat keine endgültige Position zur Einstufung von Ethanol als krebserregend oder fortpflanzungsschädigend eingenommen, d.h. die zentrale Frage der Gefahreneinstufung von Ethanol bleibt weiterhin offen.

Gründe für die fehlende Entscheidung

Der BPC hat dazu keine Entscheidung getroffen, da aus folgenden Gründen keine einheitliche Position zur Einstufung gefunden wurde:

  • Fehlende Daten zur Aufnahme über die Haut und Belastung der Haut obwohl dies ein wichtiger Expositionsweg für Biozidprodukte ist.
  • Daten aus Inhalationsstudien, die nicht vollständig nach den Standardrichtlinien ermittelt wurden.
  • Viele Hinweise auf Gesundheitsrisiken inklusive krebserzeugender und fortpflanzungsschädigender Eigenschaften stammen aus Studien zum Alkoholkonsum, die nicht direkt auf Desinfektionsmittel übertragbar sind.
  • Neue Studien zu realistischeren Expositionswegen laufen noch, könnten aber die Zulassung verzögern.

Wie geht es weiter?

  • Die Europäische Kommission entscheidet als Nächstes über die Umsetzung.
  • Die Diskussion über die Gefahreneinstufung von Ethanol könnte später im Jahr im Rahmen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging; Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) wieder aufgenommen werden.
  • Griechenland plant bis Ende 2026 ein Dossier für eine einheitliche Einstufung einzureichen.

Fazit

Ethanol könnte weiterhin in Desinfektionsmitteln zugelassen bleiben, aber die regulatorische Diskussion über mögliche Gesundheitsrisiken ist noch nicht abgeschlossen. Für das laufende CLP-Verfahren ist daher eine risikobasierte Bewertung, die den tatsächlichen Anwendungskontext berücksichtigt und an die Expositionswege gekoppelt ist, unverzichtbar.

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